
Konsumenteninformationsgesetz
Der Bundesrat hat am 4. Juni 2010 gestüttz auf das Konsumenteninformationsgesetz eine Verordnung verabschiedet, mit welcher eine Deklarationspflicht nach Holzarten und Holzherkunkft eingeführt wird. Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2010 mit einer Übergangsfrist bis Ende 2011 in Kraft.